Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ist eine recht unbekannte Vereinbarung. Mitte der Neunzigerjahre von den EU-Mitgliedsstaaten und rund zwanzig Ländern (etwa den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion) unterzeichnet, dient er unter anderem zum Schutz von Auslandsinvestitionen und dem Handel mit Energiematerialien und -produkten. So basiert die Milliarden-Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs auf dem ECT. Nun soll der Vertrag reformiert werden. Aber in welche Richtung? Dazu eine Einschätzung der nichtstaatlichen Organisation Corpora Europe Observatory.








