EU-Parlament stimmt für Deregulierung der Neuen Gentechnik-Pflanzen

Foto: AbL/Wittenberg

Es hat alles nichts genützt: Trotz vieler Proteste und Veranstaltungen (auch in Konstanz) sind die EU-Abgeordneten den Vorgaben der EU-Kommission und den Agrarkonzernen gefolgt. Nun stehen rechtlicher und politischer Widerstand und Selbsthilfe an.

Am 17. Juni 2026 hat das EU-Parlament mehrheitlich einem Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechnik-Pflanzen zugestimmt. Keinem einzigen der über 40 Änderungsanträge wurde zugestimmt. Die AbL wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Rechte von Bäuer:innen, Züchter:innen, Verarbeiter:innen und Verbraucher:innen wiederhergestellt werden. Aktuell prüfen wir eine Klage gegen die Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen. Wir werden die Bäuer:innen und alle anderen Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, die weiter gentechnikfrei wirtschaften wollen und werden dazu Selbsthilfemaßnahmen organisieren.

Claudia Gerster, Bäuerin in Sachsen-Anhalt und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. kommentiert:

„Aus Sicht der AbL ist die heutige Entscheidung der Europaparlamentarier verantwortungslos. Bäuerinnen und Bauern haben in den letzten Monaten auf die gravierenden Folgen des inakzeptablen Gesetzesentwurfs hingewiesen. Ihr Recht und die Möglichkeit, auch in Zukunft gentechnikfreie Lebensmittel zu erzeugen, wären massiv bedroht und damit ihre wirtschaftlichen Existenzen und Wettbewerbsvorteile. Auch aus der Wissenschaft und von Juristen kamen deutliche Kritik, sie forderten die Sicherung des Vorsorgeprinzips und der europäischen Grundrechte. Die nationalen Regierungen und das Europaparlament hatten ausreichend Zeit, sich mit der inhaltlichen fundierten Kritik zum Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen. Sie haben sich zu Gunsten weniger Gentechnik-Konzerne und deren nicht haltbaren Versprechen entschieden. Durch neue Gentechniken wird es absehbar keine trockentoleranten oder überschwemmungsresistenten NGT-Pflanzen geben. Konzerne können sich ihre Profite sichern – ganz ohne Kennzeichnung und Wahlfreiheit und ohne rechtswirksame Patent-Verbote. Für absehbare Risiken und Schäden müssen wir Bäuer:innen und die Gesellschaft aufkommen. Das ist unserer Meinung nach verantwortungslos.“

Gerster weiter:   

„Die AbL wird sich mit diesem Ergebnis nicht abfinden. Wir fordern eine demokratische Auseinandersetzung über die Zukunft unserer Lebensgrundlagen und unserer Lebensmittelerzeugung ein. Wir werden deshalb alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Rechte von Bäuer:innen, Züchter:innen, Verarbeiter:innen und Verbraucher:innen wiederhergestellt werden. Die AbL prüft aktuell eine Klage gegen die Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen. Wir werden die Bäuer:innen und alle anderen Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, die weiter gentechnikfrei wirtschaften wollen und werden dazu Selbsthilfemaßnahmen organisieren.“

An Kritik sparte auch nicht der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Hier ein Beitrag aus der Unabhängigen Bauernstimme vom 18.6.2026:

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die mehrheitlich gefällte Entscheidung des Europäischen Parlaments für die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) als Bruch mit dem Prinzip der Vorsorge. „Enttäuschend“ ist sie für den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) und „Wahnsinn“ nennt sie die Bingenheimer Saatgut AG.

Der BÖLW als Dachverband der deutschen Bio-Bauern, -Hersteller und -Händler, kritisiert die Entscheidung des Europäischen Parlaments für die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) als Bruch mit dem Prinzip der Vorsorge. Bio werde weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken arbeiten.  

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbands, erklärt anlässlich der Entscheidung: „Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik! Weil wir auf die Natur setzen – und damit eine Lebensmittelwirtschaft betreiben, die für Resilienz sorgt. Gegenüber dem Klimawandel, weil lebendige Bio-Böden viel Wasser aufnehmen und speichern können. Gegenüber dem Artenschwund, weil Bio-Äcker Lebensraum für Honigbienen, Feldhasen und Lerchen sind. In der Züchtung, weil Öko-Züchter unter Praxisbedingungen die Widerstandsfähigkeit von Anbausystemen verbessern statt im Labor. Darüber hinaus ist Bio auch gegenüber geopolitischen Verwerfungen resilienter: durch die Unabhängigkeit von fossilen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pestiziden und Importfutter aus Übersee.“ Das sei die gute Botschaft. „Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir dagegen für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen“, so Andres.

Der BÖLW hält die NGT-Verordnung auch aus anderen Gründen für einen Fehler:
1. Sie öffnet Tür und Tor für neue Patente auf Pflanzen und auf natürliche Pflanzeneigenschaften, durch die der Saatgutmarkt in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen kann. Davor haben deutsche Landwirtschafts- und Züchterverbände immer wieder gewarnt!  Diese Konzentration verstärkt Europas Abhängigkeit von Patente-Inhabern in China oder in den USA, bedroht den starken züchterischen Mittelstand und gefährdet unser aller Nahrungsgrundlage. Förderung von Saatgutvielfalt ist angesichts des Klimawandels das Gebot der Stunde.

2. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz! Koexistenz funktioniert nur mit Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem ein Recht zu wissen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.

3. Gentechnik fördert ein falsches Agrarsystem mit mehr Monokulturen und dadurch höherem Schädlingsdruck. Das führt zu noch mehr statt weniger chemisch-synthetischen Pestiziden. Die NGT-Verordnung ist eine Gefahr für die Biodiversität!“

Der BÖLW hat die Verordnung begutachten lassen. Die Juristen haben in einem 60-seitigen Gutachten dargelegt, warum sie die Verordnung für rechtswidrig halten.

VLOG: Sicher „Ohne Gentechnik“ künftig nur noch mit Siegel

„Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt und nicht einmal ein wirksames Verbot für Saatgut-Patentierungen durchgesetzt haben – anders als das Parlament selbst es noch vor zwei Jahren beschlossen hat“, kommentiert Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) mit seinen ca. 350 Mitgliedsunternehmen, zu denen u.a. Verarbeiter, Vermarkter, Lebens- und Futtermittelhersteller und Handelsunternehmen gehören, der das das grüne „Ohne GenTechnik“-Siegel für Lebensmittel vergibt.

„Jetzt müssen und werden die freiwilligen Siegel ,Ohne GenTechnik‘ und Bio diese neue gesetzliche Kennzeichnungslücke schließen. Denn die große Mehrheit der Verbraucher:innen will auch bei ,Neuer‘ Gentechnik (NGT) Klarheit darüber, ob sie bei der Herstellung ihrer Lebensmittel eingesetzt wurde. Wenn bald selbst bei Brot, Bier, Bananen oder Babybrei Gentechnik im Spiel sein könnte, wird eine ‚Ohne Gentechnik‘-Kennzeichnung künftig noch wichtiger“.

Bisher musste bei Lebensmitteln mit Gentechnik-Zutaten immer in der Zutatenliste darauf hingewiesen werden. Diese gesetzliche Gentechnik-Pflichtkennzeichnung wird durch die Neuregelung für einen großen Teil der NGT in zwei Jahren wegfallen. Auch Zulassungsverfahren, Risikoprüfungen und weitere Sicherheitsmaßnahmen werden für diese Gentechnik-Pflanzen kurzerhand abgeschafft.

„Die neuen Regeln machen die ‚Ohne Gentechnik‘-Produktion schwieriger und aufwändiger, aber nicht unmöglich. Wir werden uns den Herausforderungen stellen und unsere Standards entsprechend anpassen, um auch den Einsatz von NGT weiterhin zuverlässig auszuschließen. Die Verschiebung dieser Lasten von den Gentechnik-Firmen und damit von den Verursachern hin zur Lebensmittelwirtschaft ist unfair und wurde von der Mehrheit der Europaparlamentarier leider weitgehend ignoriert“, so Alexander Hissting.

„Jetzt muss Bundeslandwirtschaftsminister Rainer in Deutschland die nationalen Gentechnik-Regeln in Zusammenarbeit mit ,Ohne Gentechnik‘ und Bio so anpassen, dass sie vor NGT-Verunreinigungen geschützt werden und die hohe Nachfrage nach gentechnikfreien Lebensmitteln weiter erfolgreich bedienen können“. Beide Sektoren zusammen verkauften in Deutschland 2025 Lebensmittel für rund 36 Milliarden Euro.

Die neuen EU-Regeln für NGT sollen nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren angewendet werden. Bis dahin sind zahlreiche technische und rechtliche Fragen zu klären, etwa zu Koexistenzregeln, Dokumentation, Haftungsfragen und Nachweisverfahren. Die Neuregelung könnte sogar noch einmal komplett rechtlich in Frage gestellt werden, wie bereits mehrere juristische Stellungnahmen und zuletzt ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil in Großbritannien gezeigt haben, so der VLOG.

Bingenheimer Saatgut AG warnt vor Folgen

Die Bingenheimer Saatgut AG, einer der führenden Anbieter von Bio-Saatgut im deutschsprachigen Raum, warnt angesichts der Entscheidung des EU-Parlaments vor den Folgen für gentechnikfreie Züchtung, Landwirtschaft und Lieferketten. „Das Ergebnis der Abstimmung ist Wahnsinn, denn die entscheidenden Fragen bleiben offen: Wie sollen Betriebe, die weiter gentechnikfrei wirtschaften wollen, ihre Lieferketten künftig absichern? Wie kann Bio gentechnikfrei bleiben, wenn gleichzeitig die Instrumente geschwächt werden, mit denen Gentechnikfreiheit bislang nachgewiesen und abgesichert wurde?“, sagt Johannes Bender, Vorstand der Bingenheimer Saatgut AG.

Zwar sei die Koexistenz verschiedener Anbausysteme geplant, aber wie sie voneinander getrennt bleiben sollen, ist in der Verordnung nicht geregelt. Wirksame Lösungen zum Schutz vor Verunreinigungen von Saatgut und Ernten gentechnikfreier Betriebe fehlen.

„Wir werden am Ende selbst die Aufgabe übernehmen müssen, Gentechnikfreiheit nachzuweisen und zu garantieren. Die Aufwände und Kosten dafür tragen wir als gentechnikfrei wirtschaftende Akteure bis hin zu den Verbraucher:innen – während all diejenigen, die mit den Neuen Gentechniken arbeiten, fein raus sind. Diese Verschiebung von Verantwortung ist inakzeptabel und von hohem Risiko für Mensch, Natur und unsere Lebensmittelversorgung”, so Bender.

Mit der heutigen Entscheidung beginnen daher aus Sicht der Bingenheimer Saatgut AG die Fragen der konkreten Umsetzung. Das Unternehmen fordert deshalb auch nach der Abstimmung praktikable Regelungen für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und klare Vorgaben für die Koexistenz unterschiedlicher Anbausysteme.