Was man nur von den Schwarzen kannte, praktizieren jetzt auch die Grünen im Land: unangenehme Wahrheiten unter Verschluss halten. Ein verheimlichtes CETA-Gutachten beschädigt Winfried Kretschmanns Glaubwürdigkeit, meint der Autor der Wochenzeitung Kontext.
Es war die Baronin Helene von Reitzenstein, die zwischen 1910 und 1913 ihrem verstorbenen Mann mit einer Villa in bester Stuttgarter Halbhöhenlage ein Denkmal errichten ließ. Dank der Inflation erwarb der freie Volksstaat Württemberg die Villa Reitzenstein 1922 zum Spottpreis von 5,5 Millionen Papiermark, ab 1925 diente sie als Sitz des württembergischen Staatspräsidenten. 86 Jahre später, im Frühjahr 2011, zog Winfried Kretschmann in den zweigeschossigen Dreiflügelbau ein. Der erste grüne Ministerpräsident der Republik öffnete die Türen des Amtssitzes, hinter denen zuvor knapp fünf Jahrzehnte die Christdemokraten fast schon autokratisch geherrscht hatten: Im Juli 2012 durfte das Volk das Allerheiligste bestaunen und dessen damaligen grün-roten Ministern Löcher in den Bauch fragen. Das sollte wohl Transparenz und Bürgernähe symbolisieren.
Doch mit der Offenheit ist es vorbei. Heute gibt sich der geschichtsträchtige Regierungssitz verschlossener. Ausgerechnet zu Fragen der Daseinsvorsorge, die jede und jeden im selbst ernannten Musterland der Demokratie betreffen: Nur durch Zufall wurde bekannt, dass Kretschmanns Staatsministerium ein Gutachten zum geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in Auftrag gegeben hat, beim Staatsrechtler Martin Nettesheim von der Universität Tübingen. Mit einem Ergebnis, das den als wirtschaftsfreundlich apostrophierten MP in die Zwickmühle bringt. „CETA berührt die Freiheit der Länder und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen“, begutachtet der renommierte Jurist. „Eine umfassende Freistellung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses findet sich in CETA nicht“, kritisiert Nettesheim. Selbst das Kulturleben und die Bildung seien nicht umfassend über Ausnahme- und Vorbehaltsklauseln freigestellt, warnt er.
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