In der Januarausgabe des Mitgliedermagazins von Mehr Demokratie e.V. ist der aktuelle Stand der Auseinandersetzungen um das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA festgehalten.
Am 30. Oktober unterzeichneten die EU und Kanada das Abkommen, nach einer Nacht- und Nebelaktion. War nun aller Widerstand zwecklos? Nein! Obwohl die CETA-VerfechterInnen und etliche Medienberichte den Fall als abgeschlossen betrachten, ist CETA noch lange nicht in trockenen Tüchern.
Von Anne Dänner und Roman Huber
Am 13. Oktober lehnte das Bundesverfassungsgericht die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilanträge) zu CETA ab. Was beim oberflächlichen Lesen wie ein Rückschlag aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Teilerfolg. Denn das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass CETA nur unter bestimmten Auflagen vorläufig angewendet werden darf:








